Die vollständige Click-Wrap-Abonnement- & Lizenzvereinbarung für die Nutzung der eCom+ Cloud-Lagerverwaltungsplattform, einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag und DSGVO-Bestimmungen.
(einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag / DSGVO-Bestimmungen — Anhang A, B und C)
Davanti-WICS B.V.<br/>Concordiaweg 157, 4206 BK Gorinchem, Niederlande<br/>KvK (Handelskammer): eingetragen in den Niederlanden
Diese Vereinbarung wird Ihnen elektronisch bei der Kontoregistrierung, beim Checkout oder beim ersten Login zum Dienst vorgelegt. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“, „Akzeptieren“, „Konto erstellen“ oder eine ähnliche zustimmende Schaltfläche oder durch Zugriff auf oder Nutzung des Dienstes bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und sich an sie gebunden fühlen. Wenn Sie im Namen einer juristischen Person handeln, erklären und gewährleisten Sie, dass Sie befugt sind, diese Person zu binden.
Davanti-WICS führt ein zeitgestempeltes Protokoll jedes Annahmevorgangs, einschließlich der Kontoidentifikation, IP-Adresse und der Version dieser Vereinbarung, die vorgelegt und akzeptiert wurde. Dieses Protokoll dient als Nachweis Ihrer Annahme.
Davanti-WICS kann diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 16.9 aktualisieren. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach solchen Aktualisierungen gilt als Ihre Annahme der geänderten Bedingungen.
Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, dürfen Sie den Dienst nicht nutzen oder darauf zugreifen.
In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegten Bedeutungen:
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und der Zahlung aller anfallenden Gebühren gewährt Davanti-WICS dem Kunden ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, weltweites Recht auf Zugang und Nutzung des Dienstes während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für die internen Geschäftsabläufe des Kunden gemäß der Dokumentation und dem jeweiligen Bestellformular.
Der Kunde kann autorisierten Nutzern gestatten, den Dienst im Namen des Kunden zu nutzen, vorausgesetzt, der Kunde bleibt für alle Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Nutzer sowie für die Einhaltung dieser Vereinbarung verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass autorisierte Nutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung kennen und einhalten.
Der Kunde darf nicht und darf keinem Dritten gestatten:
Abgesehen von der hierin gewährten beschränkten Lizenz behält Davanti-WICS alle Rechte, Titel und Interessen an dem Dienst, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden keine Rechte eingeräumt, außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten.
Die anfängliche Abonnementlaufzeit ist im jeweiligen Bestellformular angegeben. Sofern keine der Parteien mindestens dreißig (30) Tage vor Ende der laufenden Laufzeit schriftlich eine Nichtverlängerung mitteilt, verlängert sich das Abonnement automatisch um aufeinander folgende Zeiträume gleicher Dauer.
Der Kunde zahlt alle im Bestellformular angegebenen Gebühren. Die Gebühren werden monatlich von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht. Davanti-WICS behält sich das Recht vor, Gebühren mit mindestens dreißig (30) Tagen schriftlicher Vorankündigung zu ändern, wirksam zum nächsten Verlängerungszeitraum.
Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde ist für alle anfallenden Steuern verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf MwSt., Umsatzsteuer und Quellensteuer. Wenn Davanti-WICS zur Erhebung oder Abführung von Steuern verpflichtet ist, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
Versäumt der Kunde eine fällige Zahlung, kann Davanti-WICS nach angemessener schriftlicher Mitteilung: (a) den Zugang zum Dienst aussetzen, bis alle ausstehenden Beträge beglichen sind; oder (b) diese Vereinbarung kündigen und Kundendaten gemäß Abschnitt 13.3 löschen.
Im Verhältnis der Parteien zueinander behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten. Nichts in dieser Vereinbarung überträgt das Eigentum an Kundendaten auf Davanti-WICS.
Davanti-WICS darf de-identifizierte, aggregierte statistische Daten aus der Nutzung des Dienstes durch den Kunden erstellen und verwenden („Aggregierte Daten“), sofern diese Daten weder den Kunden noch eine Einzelperson identifizieren. Aggregierte Daten dürfen von Davanti-WICS für Zwecke wie Produktverbesserung, Benchmarking und Analysen verwendet werden.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten sowie für die Art und Weise, wie der Kunde diese Daten erworben hat. Der Kunde stellt sicher, dass seine Erhebung und Bereitstellung von Kundendaten an den Dienst allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, einschließlich Datenschutzgesetzen.
In Bezug auf Kundendaten, die personenbezogene Daten enthalten: Der Kunde handelt als Verantwortlicher und Davanti-WICS handelt als Auftragsverarbeiter, der personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden verarbeitet.
Der in Anhang A festgelegte Auftragsverarbeitungsvertrag ist integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Hauptteil dieser Vereinbarung und Anhang A in Bezug auf Datenschutzangelegenheiten hat Anhang A Vorrang.
Davanti-WICS handelt als unabhängiger Verantwortlicher in Bezug auf personenbezogene Daten, die für eigene berechtigte Geschäftszwecke verarbeitet werden, einschließlich Abrechnung, Betrugsprävention, Plattformanalysen und Compliance. Diese Verarbeitung unterliegt der Datenschutzerklärung von Davanti-WICS, verfügbar unter Anhang A — Auftragsverarbeitungsvertrag.
Anfragen zum Datenschutz können an den Datenschutzbeauftragten von Davanti-WICS gerichtet werden unter: info@davanti-wics.com.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die eine Partei der anderen offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung als vertraulich erachten würde. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem Geschäftspläne, technische Daten, Produktpläne, Kundendaten sowie die Bedingungen und Preise dieser Vereinbarung.
Jede Partei verpflichtet sich: (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke der Ausübung ihrer Rechte oder Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung zu verwenden; (b) vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt; und (c) vertrauliche Informationen keinem Dritten offenzulegen, außer Mitarbeitern, Auftragnehmern und Beratern, die Kenntnis benötigen und durch mindestens ebenso schützende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind.
Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits ohne Einschränkung bekannt waren; (c) von der empfangenden Partei unabhängig ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden; oder (d) rechtmäßig ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten wurden. Eine Partei darf vertrauliche Informationen auch insoweit offenlegen, wie es gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss erforderlich ist, sofern die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigt wird und Gelegenheit erhält, eine Schutzanordnung zu beantragen.
Der Dienst, einschließlich aller Software, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Designs, Texte, Grafiken und anderer Inhalte (ausgenommen Kundendaten), ist ausschließliches Eigentum von Davanti-WICS und seinen Lizenzgebern. Alle im Dienst angezeigten Marken, Dienstleistungsmarken und Logos sind Eigentum von Davanti-WICS oder den jeweiligen Inhabern.
Wenn der Kunde Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche oder anderes Feedback zum Dienst gibt („Feedback“), gewährt der Kunde Davanti-WICS hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, lizenzgebührenfreie, vollständig bezahlte, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Einbindung dieses Feedbacks in den Dienst und andere Produkte oder Dienste ohne Einschränkung oder Verpflichtung.
Davanti-WICS unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Dienst mit einer Zielverfügbarkeit von 99,5 % bereitzustellen, monatlich gemessen, ausgenommen geplante Wartungsfenster und Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle von Davanti-WICS. Geplante Wartungen werden vorab per E-Mail oder über das Dienst-Dashboard kommuniziert.
Davanti-WICS erbringt Supportleistungen gemäß dem jeweiligen Bestellformular. Der Support kann E-Mail-basierte Unterstützung während der Geschäftszeiten, Zugang zur Dokumentation und Online-Hilferessourcen umfassen.
Jede Partei erklärt und gewährleistet, dass: (a) sie die rechtliche Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen; (b) sie alle geltenden Gesetze bei der Erfüllung dieser Vereinbarung einhält; und (c) diese Vereinbarung eine gültige und bindende Verpflichtung darstellt, die gegen sie gemäß ihren Bedingungen durchsetzbar ist.
Davanti-WICS gewährleistet, dass der Dienst während der Abonnementlaufzeit im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung ist nach Wahl von Davanti-WICS: (a) Reparatur oder Ersatz des nicht konformen Dienstes; oder (b) Kündigung des betroffenen Abonnements und anteilige Erstattung vorausbezahlter Gebühren.
SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DER DIENST „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. DAVANTI-WICS SCHLIESST ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS UND DER NICHTVERLETZUNG. DAVANTI-WICS GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DER DIENST UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER VOLLSTÄNDIG SICHER SEIN WIRD.
IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, UMSÄTZE, DATEN ODER GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG DARF DIE GESAMTGEBÜHREN NICHT ÜBERSTEIGEN, DIE DER KUNDE AN DAVANTI-WICS IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM SCHADENEREIGNIS GEZAHLT HAT ODER ZU ZAHLEN HAT.
Die in den Abschnitten 11.1 und 11.2 festgelegten Beschränkungen gelten nicht für Haftung aus:
Davanti-WICS verteidigt, stellt frei und hält den Kunden schadlos gegenüber Ansprüchen Dritter, die behaupten, dass die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt, und zahlt rechtskräftig zugesprochene Schadensersatzbeträge oder vereinbarte Vergleichssummen. Entsteht ein solcher Anspruch, kann Davanti-WICS nach eigener Wahl: (a) den Dienst so ändern, dass er nicht mehr verletzend ist; (b) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Dienstes beschaffen; oder (c) das betroffene Abonnement kündigen und vorausbezahlte Gebühren für den ungenutzten Zeitraum erstatten.
Der Kunde verteidigt, stellt frei und hält Davanti-WICS schadlos gegenüber Ansprüchen Dritter, die entstehen aus oder im Zusammenhang mit: (a) Kundendaten, einschließlich Ansprüchen, dass Kundendaten Rechte Dritter verletzen oder widerrechtlich aneignen; (b) Verstöße des Kunden gegen geltendes Recht oder Vorschriften; oder (c) Vertragsverletzungen des Kunden.
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum der Annahme durch den Kunden (wie in Abschnitt 1.1 beschrieben) und gilt, bis alle Abonnements abgelaufen oder gekündigt sind.
Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Verletzung behebt.
Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung: (a) erlöschen alle hierin gewährten Lizenzen und Zugriffsrechte sofort; (b) hat der Kunde eine Frist von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung, um seine Kundendaten aus dem Dienst zu exportieren; und (c) löscht Davanti-WICS nach dieser 30-Tage-Frist alle Kundendaten gemäß seinen Standard-Datenaufbewahrungs- und -löschverfahren, sofern eine Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die folgenden Abschnitte gelten über den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus fort: Abschnitte 2, 5, 7, 8, 10.3, 11, 12, 13.3, 13.4, 15 und 16.
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften einhält, einschließlich derjenigen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und der Niederlande. Der Kunde darf den Dienst oder Daten oder Informationen, die über den Dienst erhalten wurden, weder direkt noch indirekt in ein Land, an eine Stelle oder Person exportieren, reexportieren oder übertragen, die durch geltende Export- oder Sanktionsgesetze verboten ist, ohne zuvor alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Niederlande und wird in Übereinstimmung damit ausgelegt, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Grundsätze. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Jede Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, die nicht gütlich beigelegt werden kann, wird der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Rotterdam, Niederlande unterworfen.
Diese Vereinbarung bildet zusammen mit allen Bestellformularen und Anhängen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge und Zusicherungen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Dokumenten, die diese Vereinbarung bilden, gilt folgende Rangfolge: (a) das jeweilige Bestellformular; (b) die Anhänge; (c) der Hauptteil dieser Vereinbarung.
Keine Partei darf diese Vereinbarung oder eines ihrer Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, außer dass jede Partei diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten darf.
Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung aufgrund von Ursachen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Stromausfälle oder Internetunterbrechungen.
Die Parteien sind unabhängige Vertragsparteien. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein Vertretungs- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind schriftlich zu verfassen und an die im Bestellformular angegebenen Kontaktdaten zu senden. Mitteilungen an Davanti-WICS können auch an info@davanti-wics.com gesendet werden. Mitteilungen gelten als empfangen bei bestätigter Zustellung.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die ungültige Bestimmung wird im geringstmöglichen Umfang geändert, um sie gültig und durchsetzbar zu machen und gleichzeitig die ursprüngliche Absicht der Parteien zu wahren.
Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf das Recht dieser Partei dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung in Zukunft durchzusetzen.
Davanti-WICS kann diese Vereinbarung ändern, indem dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vorher schriftlich Mitteilung gemacht wird (auch per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung). Stimmt der Kunde der Änderung nicht zu, kann der Kunde diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach dem Wirksamwerden der Änderung gilt als Annahme der geänderten Bedingungen.
Keine Partei darf den Namen, das Logo oder die Marken der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei in der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder Pressemitteilungen verwenden, außer dass Davanti-WICS den Namen und das Logo des Kunden in seine Kundenliste aufnehmen darf.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ergänzt die Hauptvereinbarung und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Davanti-WICS im Auftrag des Kunden.
Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Davanti-WICS im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Dienstes. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Abonnementlaufzeit zuzüglich der in Abschnitt A.11 beschriebenen Aufbewahrungsfrist nach Kündigung.
Davanti-WICS verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes, einschließlich Auftragsverwaltung, Bestandsverwaltung, Lagerbetrieb, Versand- und Carrier-Integration, Nutzerauthentifizierung und verwandter operativer Funktionen.
Die im Rahmen dieses AVV verarbeiteten personenbezogenen Daten können sich auf folgende Kategorien betroffener Personen beziehen:
Folgende Kategorien personenbezogener Daten können verarbeitet werden:
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Kontaktdaten | Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse |
| Kontodaten | Benutzername, gehashtes Passwort, Rolle, Einstellungen |
| Bestelldaten | Bestell-ID, Artikel, Mengen, Lieferadresse, Zustellstatus |
| Operative Daten | Pick-/Pack-/Versand-Zeitstempel, Scanner-Aktivitätsprotokolle, Standort im Lager |
| Zahlungsmetadaten | Transaktions-IDs, Rechnungsreferenzen (keine vollständigen Kartennummern gespeichert) |
| Technische Daten | IP-Adresse, Gerätekennungen, Browsertyp, Zugriffsprotokolle |
Davanti-WICS verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, es sei denn, dies ist nach EU-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem Davanti-WICS unterliegt, erforderlich. In einem solchen Fall informiert Davanti-WICS den Kunden vor der Verarbeitung über diese rechtliche Anforderung, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
Davanti-WICS stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Davanti-WICS implementiert und unterhält geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, wie in Anhang B beschrieben. Diese Maßnahmen umfassen gegebenenfalls: (a) Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten; (b) die Fähigkeit, die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme zu gewährleisten; (c) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugang zu personenbezogenen Daten bei einem physischen oder technischen Vorfall zeitnah wiederherzustellen; und (d) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für Davanti-WICS, Unterauftragsverarbeiter gemäß Anhang C einzusetzen. Davanti-WICS informiert den Kunden mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus über beabsichtigte Änderungen der Unterauftragsverarbeiterliste und gibt dem Kunden die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Erhebt der Kunde aus berechtigten Gründen Einspruch, erörtern die Parteien in gutem Glauben eine Lösung. Davanti-WICS erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertragliche Pflichten auf, die nicht weniger schützend sind als die in diesem AVV.
Personenbezogene Daten werden nicht in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) übermittelt, es sei denn, es liegt ein geeigneter Übermittlungsmechanismus vor, wie ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, Standardvertragsklauseln („SCCs“) oder eine andere gesetzlich anerkannte Schutzmaßnahme gemäß Kapitel V der DSGVO. Die Übermittlungsmechanismen für jeden Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang C angegeben.
Davanti-WICS unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch) und bei der Sicherstellung der Einhaltung seiner Pflichten gemäß den Artikeln 32 bis 36 der DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherige Konsultation), unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Davanti-WICS zur Verfügung stehenden Informationen.
Davanti-WICS benachrichtigt den Kunden unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, nachdem eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Kundendaten betrifft, bekannt wird. Die Benachrichtigung umfasst: (a) die Art der Verletzung; (b) die Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und personenbezogenen Datensätze; (c) die wahrscheinlichen Folgen; und (d) die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung.
Nach Beendigung der Vereinbarung wird Davanti-WICS nach Wahl des Kunden alle personenbezogenen Daten innerhalb von neunzig (90) Tagen zurückgeben oder löschen, es sei denn, EU-Recht oder das Recht eines Mitgliedstaats erfordert eine weitere Speicherung. Der Kunde kann während der in Abschnitt 13.3 beschriebenen 30-Tage-Frist nach Kündigung einen Datenexport anfordern.
Davanti-WICS stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der in Artikel 28 DSGVO festgelegten Pflichten erforderlich sind, und ermöglicht und unterstützt Audits, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Kunde gibt angemessene Vorankündigung für jedes Audit und führt Audits während der normalen Geschäftszeiten in einer Weise durch, die die Geschäftstätigkeit von Davanti-WICS so wenig wie möglich beeinträchtigt. Davanti-WICS führt Aufzeichnungen über seine Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 DSGVO. Davanti-WICS haftet für alle durch seine Verarbeitung verursachten Schäden gemäß Artikel 82 DSGVO.
Die folgenden Maßnahmen werden von Davanti-WICS implementiert und aufrechterhalten, um personenbezogene Daten zu schützen, die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden.
Die folgenden Unterauftragsverarbeiter sind autorisiert, personenbezogene Daten im Auftrag von Davanti-WICS im Zusammenhang mit dem Dienst zu verarbeiten.
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Standort | Übermittlungsmechanismus |
|---|---|---|---|
| Microsoft Azure | Hosting / Infrastruktur | EU (Westeuropa) | Angemessenheitsbeschluss |
| Resend | Transaktionale E-Mails und Benachrichtigungen | US | SCCs |
| Sentry | Anwendungsleistungsüberwachung | US | SCCs |
| Stripe | Zahlungsabwicklung | US / EU | SCCs + Angemessenheitsbeschluss |
Änderungen an dieser Liste werden dem Kunden mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus gemäß Abschnitt A.8 des Auftragsverarbeitungsvertrags mitgeteilt.